Neben den beiden Säulen des Versorgungssystems, der gesetzlichen und privaten Rente, stellt die betriebliche Altersversorgung eine weitere Möglichkeit dar, für das Alter vorzusorgen. Verschiedene gesetzliche Fördermöglichkeiten können hierbei ausgeschöpft und Vorteile aus dem Steuerrecht sowie aus der Sozialversicherung Anwendung finden. Den Rahmen für Versicherungslösungen bilden Pensionszusagen, Versorgungen über Pensionskassen oder Direktversicherungen, Versorgungswerke mit oder ohne Bilanzberührung oder Mitarbeiter wandeln Teile ihres Bruttogehalts über die Gehaltsumwandlung in Versicherungsleistungen um.
Wir beraten wir Sie gern und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen sowie für Ihre Mitarbeiter.